Rüdiger Brüggemann ist seit 1986 als Rechtsanwalt und seit 2000 als Notar zugelassen.

Er ist Fachanwalt für Erbrecht und Fachanwalt für Arbeitsrecht.

 

Anwaltliche Tätigkeitsschwerpunkte

Erbrecht

  • Pflichtteil
  • Pflichtteilsergänzung
  • Erbauseinandersetzung
  • Begrenzung der Erbenhaftung
  • Erbschaftssteuer
  • Testamentsvollstreckung

Immobilienrecht

  • Sachmängelhaftung
  • Wohnungseigentum
  • Erbbaurecht
  • Nießbrauch
  • Mietverträge
  • Pachtverträge

Familienrecht

  • Scheidung
  • Zugewinnausgleich
  • Versorgungsausgleich
  • Unterhalt
  • Schlichtung
  • Mediation

 

Notarielle Tätigkeitsschwerpunkte

  • Testamente und Erbverträge
  • Erbscheinsanträge
  • Patientenverfügungen
  • Vollmachten
  • Erbauseinandersetzungsverträge
  • Übertragsverträge
  • Immobilienkaufverträge
  • Eheverträge
  • Scheidungsvereinbarungen
  • Gesellschaftsverträge

 

Als ehrenamtlicher Richter ist Brüggemann Mitglied des Anwaltsgerichtshofes des Landes Nordrhein-Westfalen.

Brüggemann ist seit mehr als zehn Jahren einer der Kommentatoren des anwaltlichen Berufs- und Gesellschaftsrechts im Weyland, dem führenden Fachkommentar zur Bundesrechtsanwaltsordnung.

Schon seit 15 Jahren bildet Brüggemann Rechtsreferendare aus. Ferner hält er Fortbildungsseminare für Rechtsanwälte ab und referiert landesweit eine Reihe erbrechtlicher Themen.

Brüggemann ist Vorsitzender von Haus & Grund Warstein e.V.

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