Rüdiger Brüggemann ist seit 1986 als Rechtsanwalt und seit 2000 als Notar zugelassen.
Er ist Fachanwalt für Erbrecht und Fachanwalt für Arbeitsrecht.
Anwaltliche Tätigkeitsschwerpunkte
Erbrecht
- Pflichtteil
- Pflichtteilsergänzung
- Erbauseinandersetzung
- Begrenzung der Erbenhaftung
- Erbschaftssteuer
- Testamentsvollstreckung
Immobilienrecht
- Sachmängelhaftung
- Wohnungseigentum
- Erbbaurecht
- Nießbrauch
- Mietverträge
- Pachtverträge
Familienrecht
- Scheidung
- Zugewinnausgleich
- Versorgungsausgleich
- Unterhalt
- Schlichtung
- Mediation
Notarielle Tätigkeitsschwerpunkte
- Testamente und Erbverträge
- Erbscheinsanträge
- Patientenverfügungen
- Vollmachten
- Erbauseinandersetzungsverträge
- Übertragsverträge
- Immobilienkaufverträge
- Eheverträge
- Scheidungsvereinbarungen
- Gesellschaftsverträge
Als ehrenamtlicher Richter ist Brüggemann Mitglied des Anwaltsgerichtshofes des Landes Nordrhein-Westfalen.
Brüggemann ist seit mehr als zehn Jahren einer der Kommentatoren des anwaltlichen Berufs- und Gesellschaftsrechts im Weyland, dem führenden Fachkommentar zur Bundesrechtsanwaltsordnung.
Schon seit 15 Jahren bildet Brüggemann Rechtsreferendare aus. Ferner hält er Fortbildungsseminare für Rechtsanwälte ab und referiert landesweit eine Reihe erbrechtlicher Themen.
Brüggemann ist Vorsitzender von Haus & Grund Warstein e.V.