Das Honorar für unsere Arbeit orientiert sich an den Vorschriften des Rechtsanwaltsvergütungsgesetzes (RVG). Wir wollen, dass die Vergütung unserer Tätigkeit für Sie transparent ist.


Es können folgende Vergütungen vereinbart werden:

  • Honorar nach Gegenstandswert: Hier richtet sich die zwischen uns vereinbarte Vergütung nach dem Gegenstandswert, d.h. nach der wirtschaftlichen Bedeutung der Angelegenheit. Die Abrechnung erfolgt nach Maßgabe des Rechtsanwaltsvergütungsgesetzes (RVG).
  • Zeithonorar: Der zwischen uns vereinbarte Stundensatz orientiert sich an der Dauer der Bearbeitungszeit der Angelegenheit. Unser Arbeitsaufwand wird mit einem Zeiterfassungsblatt nachgewiesen.
  • Pauschalhonorar: Bei dieser Vergütungsform richtet sich unser Honorar ausschließlich an der von Ihnen mit uns getroffenen Vereinbarung.
  • Erfolgshonorar: Soweit gesetzlich zulässig, werden wir auch auf der Basis einer Erfolgshonorierung für Sie tätig.

 

Für alle Honorierungsformen gilt:


Neben dem Honorar entstehen auch Auslagen - insbesondere für Ablichtungen und Reisekosten sowie die Umsatzsteuer. Sofern nichts anderes vereinbart ist, gelten insoweit die Regelungen zum Rechtsanwaltsvergütungsgesetz.


In allen Fällen übernehmen wir die Korrespondenz mit Ihrem Versicherer für Sie kostenlos, wenn Sie rechtsschutzversichert sind. Falls erforderlich, kümmern wir uns für unsere Mandanten auch um Anträge auf Prozesskostenhilfe.


Sollten Sie nicht rechtsschutzversichert sein und in beengten finanziellen Verhältnissen leben, können wir gern einen Prozesskostenhilfeantrag stellen. Haben Sie keine Scheu und sprechen Sie uns hierauf offen und ehrlich an.